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Neuigkeiten aus dem Unternehmen

Kampf gegen eine Zensurmaschine



Das Internet ist eine bemerkenswerte Plattform, die jedem einzelnen von uns eine Stimme gibt, mit der wir ein weltweites Publikum erreichen können. Leider wird diese Freiheit manchmal von Personen durch die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte missbraucht. Die europäische Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr bietet klare Regeln für den Umgang mit diesen Inhalten, ohne dabei die grundlegende Funktion des Internet in Hinblick auf die Förderung der freien Meinungsäußerung zu beeinträchtigen. Wesentlich ist die Aussage des Gesetzes, dass Plattformen nicht dazu gezwungen werden sollten, als Internetpolizei aufzutreten, die alle Inhalte kontrolliert, um zu verhindern, dass bestimmte Inhalte überhaupt online gestellt werden.

In einem Hamburger Gerichtssaal forderte der Ex-Motorsportboss Max Mosley heute die Richter dazu auf, dieses Gleichgewicht durch Auferlegen eines alarmierenden neuen Modells automatisierter Zensur aufzuheben. Er verlangt, dass Internetunternehmen Filtersoftware installieren, um bestimmte Inhalte automatisch aufzuspüren und zu löschen. Konkret verlangt Herr Mosley, dass Google einen Filter einsetzt, um den Google Index zu durchsuchen und automatisiert Seiten, die Bilder enthalten, aus den Suchergebnissen zu entfernen – ohne dass jemand, ganz zu schweigen von einem Richter, diese jemals gesehen oder den Kontext, in dem die Bilder erscheinen, bewertet hätte.

Wir verstehen Herrn Mosley und jede andere Person, die glaubt, dass ihre Rechte verletzt wurden. Und wir bieten Personen effektive Werkzeuge als Hilfe an, bestimmte Seiten Inhalte aus unseren Suchergebnissen zu entfernen, wenn diese als eindeutig gesetzeswidrig ermittelt wurden. Tatsächlich haben wir bereits hunderte Seiten nach Beanstandung durch Herrn Mosley aus den Suchresultaten entfernt und sind bereit, weitere von ihm identifizierte Seiten ebenfalls zu entfernen.

Doch die Gesetzeslage unterstützt die Forderung von Herrn Mosley nach der Einrichtung eines nie dagewesenen, neuen Zensurwerkzeugs im Internet nicht. Wiederholt haben die höchsten Gerichte Europas geurteilt, dass Filter ein zu grobes Mittel darstellen, durch das die gesetzmäßige Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gefährdet und das grundlegende Zugriffsrecht der Nutzer auf Informationen untergraben wird. Eine Gruppe von Wörtern oder Bildern mag in einem bestimmten Kontext gesetzwidrig, in einem anderen Kontext aber vollkommen gesetzmäßig sein. Ein Beispiel: Filter könnten am Ende Nachrichtenberichte über Herrn Mosleys eigene Gerichtsverhandlung zensieren.

Ein derartiger Filter wäre nicht in der Lage, das Problem von Herrn Mosley zu lösen, stellt dabei aber ein gefährliches, neues Zensurwerkzeug dar. Seiten, die aus den Suchergebnissen entfernt wurden, bleiben im Internet erhalten und können von Nutzern über andere Wege wie Links in sozialen Netzwerken oder einfaches Navigieren über einen Browser erreicht werden.

In diesem Gerichtsverfahren geht es nicht allein um Google, sondern um die gesamte Internetbranche. Wenn sich die Forderung von Herrn Mosley durchsetzt, könnte jedem Start-up trotz der Beeinträchtigung grundlegender Nutzerrechte und der Wirkungslosigkeit solcher Maßnahmen die gleiche abschreckende und teure Verpflichtung zur Entwicklung neuer Zensurwerkzeuge auferlegt werden wie Google.

Wir machen weder Papierfabrikanten noch die Hersteller von Druckerpressen verantwortlich, wenn ihre Kunden diese Gegenstände nutzen, um damit gegen Gesetze zu verstoßen. Die eigentliche Verantwortung für gesetzwidrige Inhalte liegt bei den Personen, die diese Inhalte erzeugen. Wie Internetunternehmen vorgehen müssen, um derlei Inhalte zu verringern, wurde in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegt. Wir hoffen, dass die Gerichte in Deutschland und Frankreich, wo Herr Mosley ebenfalls Klage eingereicht hat, diesen Antrag zur Einrichtung einer Zensurmaschine abweisen werden.

(Cross-posted vom Google Europe Blog)